Sinnvoll vererben

„In Ihrem Testament bedenken Sie zunächst die Menschen, die Ihnen nahestehen. Gleichzeitig können Sie sich über Ihr Leben hinaus für Kinder und Jugendliche einsetzen – beispielsweise indem Sie bestimmte Vermögenswerte einer Don Bosco Stiftung vermachen oder per Testament eine eigene Stiftung gründen.“

Ein Testament zugunsten einer Stiftung

Menschen, die eine gemeinnützige Stiftung testamentarisch bedenken, sorgen dafür, dass ihr gesellschaftliches Engagement nachhaltig weiterlebt, da Stiftungen grundsätzlich auf Dauer angelegt sind.

Eine Stiftung kann per Vermächtnis oder auch mittels Erbschaft testamentarisch bedacht werden.

Eine eigene Stiftung zu Lebzeiten gründen

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie bereits zu Lebzeiten mit einem kleineren Vermögen eine eigene Stiftung gründen, die Sie dann testamentarisch bedenken.

Damit können Sie bei der Erstkapitalausstattung Ihrer Stiftung Steuervorteile nutzen und sich davon überzeugen, dass die Stiftung wirksam und Ihren Wünschen entsprechend errichtet ist.

Eine Stiftung von Todes wegen gründen

Sie können auch von Todes wegen eine eigene Stiftung gründen. Eine rechtsfähige Stiftung kann durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung gegründet werden. Die Stiftung entsteht gemäß § 84 BGB nach der erforderlichen Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde rückwirkend zum Todestag des Stifters bzw. der Stifterin.

Eine Treuhandstiftung hingegen kann aufgrund ihrer Rechtsnatur nur über eine Auflage errichtet werden.

Damit alle stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, sollten Sie sich generell von einem Anwalt oder Notar sowie einem Steuerberater beraten lassen.

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Beratung zur Testamentsgestaltung
Marietta Birner

In Kooperation mit der Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet das Don Bosco Stiftungszentrum eine umfassende und persönliche Beratung zum Thema Testamentsgestaltung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Marietta Birner
Telefon: 089 – 8908 468 – 0
Marietta.Birner@stiftungszentrum-law.de