Helfen im Hier und Jetzt

Veröffentlicht am: 30. Juni 2017

Die Verbrauchsstiftung – ein neuer Stiftungstrend?

Eine Verbrauchsstiftung zeichnet sich dadurch aus, dass sie unabhängig von ihren Zinserträgen ihr Stiftungskapital ausschütten darf, beispielsweise fünf Prozent jährlich. Prominentes Beispiel ist die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung, die als größte Stiftung der Welt gleichzeitig beweist, dass die Verbrauchsstiftung nicht nur etwas für kleine Stiftungen ist, wie oft angenommen wird.

Schon bei der Gründung können Stiftungen als Verbrauchsstiftung errichtet werden. Doch die Idee wird immer bekannter und beliebter, so dass auch manche bestehende Treuhandstiftung nun umwandeln will. Für Stifter, die im Hier und Jetzt aktiver sein wollen, ist die Verbrauchsstiftung eine gute Option. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mehr Geld kann fließen, Ausschüttungen sind planbar. Wer sich heute denkt: „Es macht keinen Spaß, nicht zu fördern“ oder: „Ich möchte, dass das Geld im Projekt ankommt!“, ist womöglich mit einer Verbrauchsstiftung besser beraten als mit einer auf die Ewigkeit angelegten Stiftung, die derzeit wenig Erträge ausschütten kann.

Ist die Verbrauchsstiftung das Gegenstück zur Ewigkeit? Nicht unbedingt. Auch eine Verbrauchsstiftung kann als Treuhandstiftung auf ewig bestehen, denn sie ist nicht verpflichtet, ihr Kapital auszuschütten – dies ist nur eine Option. Sie kann Niedrigzins-Zeiten überbrücken, indem sie Stiftungskapital ausschüttet, und in besseren Zeiten das Stiftungsvermögen wieder aufstocken. Die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung ist für eine Treuhandstiftung in der Regel problemlos möglich. Dafür ist eine Satzungsänderung nötig, durch die festgelegt wird, in welchem Maße ausgeschüttet werden darf, beispielsweise durch die Formulierung „bis zu fünf Prozent jährlich“. Eine Don Bosco Stiftung hat erst kürzlich umgewandelt – nach kurzer Beratungszeit wurde der Vorgang abgewickelt. Die Stifterin freut sich schon darauf, direkter helfen zu können.

Bei Interesse an einer Umwandlung können Sie sich für die Details, zum Beispiel bei Fragen zu den steuerlichen Konsequenzen, an Rechtsanwältin Kristina von Heynitz wenden, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 089 – 744 200 610.

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