Vererben

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Sie vermeiden es daher, ihren letzten Willen schriftlich festzuhalten. Wenn nahe Verwandte wie Kinder oder Enkelkinder existieren, ist ein Testament auch nicht unbedingt notwendig. Hat der Erblasser keine Verwandten und liegt zudem kein Testament vor, erbt allerdings der Staat. Wer sichergehen will, dass seine Vermögensverhältnisse auch nach dem Tod in seinem Sinne geregelt sind, verfasst daher rechtzeitig ein Testament. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugute kommen soll. Der Don Bosco Testamentsservice bietet Ihnen an, sich über diese Möglichkeiten zu informieren, insbesondere, wenn Sie vorhaben, einen Teil Ihres Vermögens über Ihr Leben hinaus für junge Menschen einzusetzen.


 

Bild RA Christina von HeynitzRechtsanwältin Kristina von Heynitz

Info-Telefon

Wenn Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen an unserem Info-Telefon die Rechtsanwältin Kristina von Heynitz und ihre Kollegen kostenlos zur Verfügung. Frau von Heynitz erreichen Sie jeden Donnerstag zwischen 11.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 744 200 270.

 

 

Persönliche Beratung

Außerdem vermitteln wir gerne erfahrene Anwälte für Erbrecht und Notare, die Sie bei der Erstellung komplizierter Testamente beraten. Die Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, räumen Stiftern Sonderkonditionen ein.

 

Testamentsvollstreckung 

Erblassern, die sich testamentarisch für die Arbeit der Salesianer Don Boscos engagieren, bieten wir auf Wunsch eine kostengünstige Testamentsvollstreckung.

 

Broschüre "Möglichkeiten der Testamentsgestaltung" bestellen >> 

 

 

Film über das Stiftungszentrum


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17. September 2010

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